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Führerschein Umschreibung
Umschreibung bedeutet, einen ausländischen Führerschein, ausgestellt in einem Land, das nicht zu den Mitgliedsstaaten der europäischen Union gehört, in einen deutschen bzw. europäischen Führerschein umschreiben zu lassen.
Ein ausländischer Führerschein berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeuges auf deutschen Straßen in einem Zeitraum von sechs Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Grenzübertrittes an.
Der Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis kann in einem Zeitraum von drei Jahren, gerechnet vom ersten Grenzübertritt an, gestellt werden. Voraussetzung zur Umschreibung ist das Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung.
Wenn die Frist von drei Jahren überschritten wird, müssen zusätzlich zur Prüfung, der theoretische Unterricht (14 Lektionen) und die Sonderfahrten (Überland-, Autobahn-, und Nachtfahrten) absolviert werden.
Folgende Dokumente werden zur Umschreibung der Fahrerlaubnis benötigt:
- Antrag für eine Fahrerlaubnis
- Erste Hilfe Kurs
- Sehtest
- 1 biometrisches Passfoto
- Gültiger Ausweis inkl. Aufenthaltsgenehmigung
- Beglaubigte Übersetzung des Ausländischen Führerschein (z.B. ADAC, AVD, DTC)
- Original und Fotokopie des ausländischen Führerscheins
Es ist zusätzlich zu beachten, das je nach Ursprungsland des Führerscheins der umgeschrieben werden soll, die Auflagen abweichen können. Genaue Auskunft erteilt die zuständige Führerscheinstelle.
Die vollständigen Unterlagen reichst du in deiner zuständigen Führerscheinstelle ein.
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