| Grundlage: |
Auf Grund der EG-Richtlinie 2003/59/EG wurde am 1. Oktober 2006 das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) mit der zugehörigen Verordnung in Kraft gesetzt. Diese sieht u.a. eine Schulung zum Erwerb einer Bescheinigung über die Weiterbildung für Fahrer/innen bestimmter Kraftfahrzeuge vor.
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| Zielgruppe: |
Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen
Personenverkehr (ab 10. September 2008 bereits in Kraft) mit Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE
und
Güterverkehr (ab 10. September 2009) mit Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE.
Innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes muss dieser Personenkreis eine regelmäßige Weiterbildungsschulung ohne Abschlussprüfung nachweisen.
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| Module: |
Eco- Training
Sozialvorschriften für den Güterverkehr
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Schaltstelle Fahrer- Imageträger, Dienstleister, Profi
Ladungssicherung
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| Nachweis der Weiterbildung: |
durch Eintragung im Führerschein
Karten-Führerschein erforderlich
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| Abschluss: |
Schulungsnachweis je Modul gemäß BKrFQV
Bei Vollständigkeit (5x7 Stunden a' 60 Minuten) dient er zur Vorlage bei der Führerscheinstelle für den Eintrag "95" in den EU-Führerschein.
Beschleunigte Grundqualifikation:
Dauer 140 Stunden
IHK-Prüfung
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