DriveAkademieZurück zur DriveAkademie Startseite
  •  

Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung

Wir sind ein anerkannter Bildungsträger nach § 85 SGB III.

Wir sind zertifiziert nach § 9 AZWV.

Unsere Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen können durch die Arbeitsagentur gefördert werden.






Weiterbildung gewerblicher Kraftfahrer nach BKrfQG & BKrfGV

Grundlage: Auf Grund der EG-Richtlinie 2003/59/EG wurde am 1. Oktober 2006 das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) mit der zugehörigen Verordnung in Kraft gesetzt. Diese sieht u.a. eine Schulung zum Erwerb einer Bescheinigung über die Weiterbildung für Fahrer/innen bestimmter Kraftfahrzeuge vor.

Zielgruppe: Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Personenverkehr (ab 10. September 2008 bereits in Kraft) mit Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

und

Güterverkehr (ab 10. September 2009) mit Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE.

Innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes muss dieser Personenkreis eine regelmäßige Weiterbildungsschulung ohne Abschlussprüfung nachweisen.

Module: Eco- Training

Sozialvorschriften für den Güterverkehr

Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Schaltstelle Fahrer- Imageträger, Dienstleister, Profi

Ladungssicherung

Nachweis der Weiterbildung:
durch Eintragung im Führerschein

Karten-Führerschein erforderlich

Abschluss: Schulungsnachweis je Modul gemäß BKrFQV

Bei Vollständigkeit (5x7 Stunden a' 60 Minuten) dient er zur Vorlage bei der Führerscheinstelle für den Eintrag "95" in den EU-Führerschein.


Beschleunigte Grundqualifikation:

Dauer 140 Stunden
IHK-Prüfung


© 2010 - 2011
Fahrschule Wetterau Schmidt GmbH


Führerscheinausbildung in 14 Tagen!
Anerkannter Bildungsträger nach §85 SGB II - Zertifizierung n. AZWV