Seminare

Sie sind im Straßenverkehr auffällig geworden oder haben ein relativ volles Punktekonto in Flensburg? Vielleicht ist Ihnen die Probezeit Ihres neu erworbenen Führerscheins zu lang?

Lösungen zu diesen Problemen finden Sie auf den folgenden Seiten. Sie erthalten hier ausgiebige Informationen zu unseren Seminaren zu den Themen Punkteabbau und Probezeitverkürzung sowie dem Aufbauseminar für Fahranfänger.

Auch hier gilt natürlich: Fragen Sie uns bitte, falls wir nicht alle Unklarheiten beseitigen konnten.
 
 

 
 
 

Weiterbildung gewerblicher Kraftfahrer nach BKrFQVG

 

 

Grundlage:          Auf Grund der EG-Richtlinie 2003/59/EG wurde am 1. Oktober 2006 das BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) mit der zugehörigen Verordnung in Kraft gesetzt. Diese sieht u.a. eine Schulung zum Erwerb

                        einer Bescheinigung über die Weiterbildung für Fahrer/innen bestimmter 

                        Kraftfahrzeuge vor.

 

 

Zielgruppe:      Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen

Personenverkehr (ab 10. September 2008 bereits in Kraft)mit  Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen

D1, D1E, D, DE

 

und

 

Güterverkehr (ab 10. September 2009) mit Kraftfahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE.

 

 

Inhalt:               Innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraumes muss dieser Personenkreis

                         eine regelmäßige Weiterbildungsschulung ohne Abschlussprüfung

                         nachweisen.

 


Abschluss:       Schulungsnachweis je Modul gemäß BKrFQV

Bei Vollständigkeit (5x7 Stunden a' 60 Minuten) dient er zur Vorlage bei der Führerscheinstelle für den Eintrag "95" in den EU-Führerschein.

 

 

 

                        Beschleunigte Grundqualifikation:

 

 

                        Dauer 140 Stunden

                  IHK-Prüfung

 


FAHRSCHULE PETER SCHMIDT · HÖHENSTRASSE 18 60385 FRANKFURT / MAIN