PKW-Führerscheinklassen
(B, B96, BE)
Was darf ich mit diesen Klassen fahren?
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und
Nur im Inland: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Mindestalter 18/175 Jahre.
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müsst Ihr mindestens 21 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM.
Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Mindestalter 18/175 Jahre.
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.
Mindestalter 18/175 Jahre.
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich.
Eingeschlossene Klasse: –
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Theorie
- 12 Doppelstunden2 Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2 Grundstoff) - 2 Doppelstunden2 Zusatzstoff
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Euren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) - 5 Fahrstunden3 Überland
- 4 Fahrstunden3 Autobahn
- 3 Fahrstunden3 bei Dunkelheit
Theorie
- 150 Minuten (2,5 Stunden)
Praxis
- Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
- Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Std.)
Theorie
- Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis
- Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Euren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) - 3 Fahrstunden3 Überland
- 1 Fahrstunde3 Autobahn
- 1 Fahrstunde3 bei Dunkelheit
Welche Prüfung muss ich machen?
Theorieprüfung ist abzulegen.
- bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen, ab 111 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden. - bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen, ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden.
Praktische Prüfung ist abzulegen.
Dauer mindestens 60 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Theorieprüfung entfällt.
Praktische Prüfung entfällt.
Theorieprüfung entfällt.
Praktische Prüfung ist abzulegen.
Dauer mindestens 60 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Außerdem ist zu beachten:
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B mit eingetragen werden.
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
Benötigte Unterlagen:
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs4, Personalausweis oder Reisepass.
Biometrisches Passbild, Personalausweis oder Reisepass (nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird).
Biometrisches Passbild, Sehtest, Personalausweis oder Reisepass.
Wissenswertes:
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet
- Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden
- Zur Verlängerung benötigt Ihr nur ein Passbild
darf auch dreirädrige Kraftfahrzeuge (auch mit Anhänger) führen. Als Nachweis dieser Berechtigung erhält man bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments die Klassen A1 und A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04.
- darf auch Fahrzeugkombinationen der Klasse BE führen, sofern die zGM des Anhängers 3.500 kg übersteigt (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments erhält man dann die Schlüsselzahl 79.06).
- darf auch dreirädrige Kfz der Klasse A und A1 (z.B. Trikes) fahren (bei Ausstellung eines neuen Führerscheindokuments wird dieser Besitzstand mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 dokumentiert).
- bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt. Dabei werden die Klassen C1 und C1E nicht befristet.
- bekommen Sie beim Antrag auf Umtausch:
- die Klasse T, wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
- Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3). Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Sie auch Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von mehr als 12.000 kg fahren. Die zGM des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg begrenzt und die Zahl der Achsen auf drei. Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn Sie ein hausärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und ein augenärztliches Zeugnis über Ihr Sehvermögen vorlegen.
Bitte beachten: Wenn Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen, dürft Sie ab Ihrem 50. Geburtstag keine Kombinationen mehr fahren, deren zGM größer ist als 12.000 kg.
- werden Ihnen außerdem die Klassen A und A1 allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zGM von maximal 750 kg zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.
zGM = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
1 Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
2 Je 90 Minuten
3 Je 45 Minuten
4 Nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse
5 Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.